Den Lebenden zur Pflicht!

3. September 2022

„Den Toten zu Ehren – den Lebenden zur Pflicht“ – unter diesem Motto stand vor 75 Jahren der dritte Gedenktag an die Opfer des Faschismus. Die Halbmonatszeitschrift der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes „Unser Appell“ vom 10.September 1947 schrieb über ihn:

„Besinnung über das Wesen des antifaschistischen Kampfes und das tapfere Sterben der vielen Männer und Frauen unseres Volkes wecken und mahnen, daß die Taten der vielen Opfer nicht vergeblich waren, – das ist der Sinn der Gedächtnis-feierlichkeiten. Aber der Blick soll nicht allein in die Vergangenheit gerichtet sein. Mit dem gleichen Willen, von dem die erfüllt waren, denen das Gedenken gilt, wollen die Überlebenden bei der Neugestaltung des neuwachsenden Deutschland mithelfen. Ein Deutschland soll entstehen, das frei ist von den Mängeln und Fehlern der Vergangenheit, und würdig, ein Glied zu sein in der Gemeinschaft der Völker.“

In dieser Tradition steht auch in diesem Jahr am 2. Sonntag im September wieder der Tag der Erinnerung und Mahnung als ein Tag des Antifaschismus mit seinen Diskussions- und Gesprächsangeboten.