Zum 75. Jahrestag der Charta der Menschenrechte
Der nachfolgende Beitrag gibt in wesentlichen Teilen einen – hier geringfügig überarbeiteten und ergänzten – Artikel zum 70. Jahrestag der der Charta der Menschenrechte wieder, geschrieben von Conrad Taler und veröffentlicht in der Ausgabe November/Dezember 2018 der antifa – Magazin der VVN-BdA für antifaschistische Politik und Kultur.
Mit der am 10. Dezember 1948 von der UNO-Vollversammlung beschlossen „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ haben die Vereinten Nationen eine Resolution verfasst, die als Absichtserklärung die in ihr formulierten Menschenrechte in möglichst allen Staaten durchsetzen und schützen wollte und will.
Sie ist ein Meilenstein im Einsatz für die Menschenrechte. In 30 Artikeln werden bürgerliche, politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte definiert. Sie gelten für jeden Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit – einfach weil wir Menschen sind. 75 Jahre später ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte immer noch hochaktuell und in über 500 Sprachen übersetzt.
Sie enthält in der Tat aber zunächst einmal nur unverbindliche Empfehlungen. Und sie können nirgendwo eingeklagt werden. Dazu hätte der Sicherheitsrat einen entsprechenden Beschluss fassen müssen. Das ist nicht geschehen. Aber: Sie bildet die Grundlage für weitere 70 Menschenrechtsverträge.
Anders verhält es sich mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die am 4. November 1950 von den Mitgliedsstaaten des Eurorates unterzeichnet worden ist. Sie deckt sich weitgehend mit der Menschenrechtscharta und erlangte am 7. August 1952 für die Bundesrepublik Deutschland Gesetzeskraft. Verankert sind die Menschenrechte auch in den ersten fünf Artikeln des Grundgesetzes.
Insofern leben wir rechtlich auf sicherem Grund, aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Inzwischen wird die Charta der Menschenrechte, die ja auch dem Frieden dienen soll, zur Bemäntelung von Angriffskriegen benutzt. Stichwort: Humanitäre Intervention. Für die Fachwelt ist die Erklärung der Menschen- rechte eine direkte Reaktion auf die schrecklichen Ereignisse des Zweiten Weltkriegs und die Verbrechen Hitlerdeutschlands. Das gilt übrigens auch für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch gilt das Grundgesetz in den Augen aller Bundesregierungen nicht als antifaschistisch.