Der 27. Januar 2024 erinnert auch an das Ende der Leningrader Blockade
(8. September 1941 bis zum 27. Januar 1944). Er sollte es zumindest, ist aber ein hierzulande kaum beachtetes und der Erinnerung für wenig würdig erachtetes Ereignis. Auch zum 80. Jahrestag ist das nicht anders.

“Diese Straßenseite ist bei einem Artilleriebeschuss besonders gefährlich!” – solche Aufschriften fand man überall in Leningrad während des Krieges und lange Zeit danach.
Die Einschließung der Stadt durch die deutschen Truppen mit dem Ziel, die Leningrader Bevölkerung systematisch verhungern zu lassen, gilt als eines der eklatantesten Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht während des Kriegs gegen die Sowjetunion. Schätzungen gehen von etwa 1,1 Millionen zivilen Bewohnern der Stadt aus, die infolge der Blockade ihr Leben verloren. Die meisten dieser Opfer verhungerten. Etwa 470.000 Opfer der Blockade und Teilnehmern an der Verteidigung Leningrads sind auf dem Piskarjowskoje-Gedenkfriedhof beigesetzt.
Der Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA erinnert in einer Erklärung >>> an das Ende der Blockade und die doppelte Bedeutung des 27. Januar.
Zum 80. Jahrestag des Beginns der Leningrader Blockade hatte der Verein Club Dialog e.V. 2021 die Broschüre „Lebendige Erinnerung“ neu herausgegeben. Sie beinhaltet Erinnerungen von Überlebenden der Blockade, die heute in Deutschland leben. Zum Download >>>


Die Polizei ermittelt seit mehr als einem halben Jahr gegen vier Tatverdächtige. Ihre rechten Motive wurden dabei offensichtlich. Weil die Beschuldigten einen Angriff auf ein Heim für Geflüchtete geplant haben sollen, gab es bereits im letzten Dezember Hausdurchsuchungen. Im Gerichtsverfahren gegen einen der Verdächtigen sind viele Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. So wollte sich die Gruppe Waffen besorgen und diese gegen Migrantinnen und Migranten einsetzen. Ein Polizist berichtete vor Gericht von einem Video, auf dem er den Angeklagten gesehen hat, wie dieser mit einer Schreckschusswaffe auf Personen schießt. Ein Zeuge berichtete auch, dass der Angeklagte davon erzählte, zu „Schießübungen“ in Polen gewesen zu sein.











